Schritt für Schritt zur Behandlung

Schritt für Schritt zur Behandlung

Wie bekomme ich Physiotherapie als Hausbesuch? Was muss ich beachten? Was passiert vor der ersten Behandlung? Hier finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.

Besonderheiten dieser Praxis - Was macht Mobile Physiotherapie Alfter aus?

Anders als bei den meisten anderen Therapeuten üblich, hat diese Praxis keine eigenen Räumlichkeiten. Alle Behandlungen finden am Wohnort bzw. Aufenthaltsort (z.B. Tagespflegeeinrichtung) des jeweiligen Patienten statt. Die organisatorischen Abläufe wie Terminvergabe, Abrechnung und Sonstiges werden per Computer und Telefon koordiniert oder erfolgen im persönlichen Gespräch beim Patienten zuhause.

Das Fehlen der Räumlichkeiten hat zur Folge, dass Mobile Physiotherapie Alfter über keine "Kassenzulassung" verfügt. Das bedeutet, dass diese Praxis keine Rezepte von gesetzlich versicherten Patienten ("Kassenrezepte") annehmen und/oder abrechnen darf.

Wie Sie als gesetzlich Versicherter trotzdem die Dienste von Mobile Physiotherapie Alfter in Anspruch nehmen können und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.


Wie bekomme ich Physiotherapie als Hausbesuch? Voraussetzungen zur Behandlung

Als Privatpatient (mit und ohne Beihilfe):

Als privatversicherter Patient, unabhängig davon, ob Sie beihilfeberechtigt sind oder nicht, benötigen Sie lediglich ein vom Hausarzt oder Facharzt ausgestelltes Privatrezept. Dieses muss neben dem verordneten Heilmittel, z.B. Krankengymnastik oder Manuelle Therapie, auf jeden Fall den Zusatz "Hausbesuch" oder abgekürzt "HB" enthalten. Wichtig ist zudem, dass immer die Verordnungsmenge auf dem Rezept angegeben ist, also z.B. "10 x Krankengymnastik, 10x Hausbesuch".

Als gesetzlich Versicherter / Kassenpatient:

Als Kassenpatient brauchen Sie, anders als sonst üblich, ein Privatrezept anstelle des normalen Kassenrezeptes. Dieses Rezept kann Ihnen der Hausarzt oder ein Facharzt ausstellen, so wie Ihr sonst übliches Rezept auch. Der Unterschied besteht für Sie darin, dass in diesem Fall Sie selbst die Behandlungskosten tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die entstehenden Behandlungskosten in diesem Fall nicht.

Das Privatrezept muss neben dem verordneten Heilmittel, z.B. Krankengymnastik oder Manuelle Therapie, auf jeden Fall den Zusatz "Hausbesuch" oder abgekürzt "HB" enthalten. Wichtig ist zudem, dass immer die Verordnungsmenge auf dem Rezept angegeben ist, also z.B. "10 x Krankengymnastik, 10x Hausbesuch".

Als Selbstzahler:

Als Selbstzahler benötigen Sie ebenfalls ein vom Arzt ausgestelltes Privatrezept. Auch in diesem Fall kommen Sie selbst für die Behandlungskosten auf. Das Privatrezept muss neben dem verordneten Heilmittel, z.B. Krankengymnastik oder Manuelle Therapie, auf jeden Fall den Zusatz "Hausbesuch" oder abgekürzt "HB" enthalten. Wichtig ist zudem, dass immer die Verordnungsmenge auf dem Rezept angegeben ist, also z.B. "10 x Krankengymnastik, 10x Hausbesuch".

Warum brauche ich überhaupt ein Rezept, wenn ich die Kosten sowieso selbst trage?

Das geforderte Rezept soll sicherstellen, dass Sie sich vor den physiotherapeutischen Behandlungen bei einem Arzt vorgestellt haben. Die im Rahmen dieser Vorstellung durchgeführte Befragung und Untersuchung dient der korrekten Diagnosestellung. Außerdem kann der Arzt vorab weitere Untersuchungen, wie beispielsweise eine Röntgen- oder MRT-Untersuchung, veranlassen, um unklare Beschwerden abzuklären. Dies dient sowohl Ihrer Sicherheit und Gesundheit, als auch der Absicherung des behandelnden Therapeuten.

Vor der ersten Behandlung - Honorar, Datenschutz und Co.

Bevor die erste Behandlung stattfinden kann, müssen alle vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen Ihnen und der Praxis geklärt werden. Damit gewährleisten wir Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten und die Praxis kommt ihren gesetzlichen Verpflichtungen, wie der Aufklärung des Patienten und dem Schutz der Patientendaten nach. Dies geschieht in Form eines schriftlichen Behandlungsvertrages, einer Honorarvereinbarung und eines Datenschutzformulares. Diese Dokumente werden vor der ersten Behandlung jeweils erörtert und anschließend von beiden Seiten unterschrieben.


Danach steht Ihrer ersten Behandlung nichts mehr im Wege!

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